ASR A1.3 Sicherheitszeichen – 34a Lernmaterial
Sachgebiet 5 (Unfallverhütung): die fünf Arten von Sicherheitszeichen mit Form, Farbe und Bedeutung, Zusatzzeichen und Markierungen – in Worten erklärt. Oben können Sie üben.
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Sicherheitszeichen richtig deuten
Im Wachdienst begegnen Ihnen ständig Sicherheitszeichen: Verbotsschilder, Warnschilder, Notausgänge und Feuerlöscher. Die ASR A1.3 legt fest, welche Form und Farbe zu welcher Aussage gehört. Auf dieser Seite lernen Sie die fünf Zeichenarten (Verbot, Gebot, Warnung, Rettung, Brandschutz), die Sicherheitsmarkierungen und die Regeln für die Anbringung. Das Sachgebiet insgesamt erklärt die Seite DGUV Vorschrift 23, die Grundpflichten die Seite DGUV Vorschrift 1.
Was ist die ASR A1.3?
ASR steht für „Technische Regeln für Arbeitsstätten“. Die ASR A1.3 trägt den Titel „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Sie legt fest, wie Verbote, Gebote, Warnungen, Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen im Betrieb gekennzeichnet werden: mit Sicherheitszeichen, aber auch mit Farben, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Worten und Handzeichen. Die Regel ist die Grundlage für alle Schilder, die Sie bei einem Kontrollgang sehen: das rote Verbotsschild an der Tür, das grüne Schild am Notausgang, das rote Quadrat am Feuerlöscher.
Der Text der Regel definiert den Begriff so:
ASR A1.3, Nr. 3.2
Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht.
Zum Verständnis hilft diese Reihenfolge: Die Form zeigt die Art der Aussage (Verbot, Gebot, Warnung, Rettung, Brandschutz). Die Farbe bestätigt sie. Das Symbol sagt, worum es geht (Rauchen, Feuerlöscher, Augenschutz). Beschrieben wird das Symbol hier in Worten; die Bilder sehen Sie auf den Schildern im Betrieb.
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Welche fünf Arten von Sicherheitszeichen gibt es?
Die Begriffsbestimmungen der ASR A1.3 nennen fünf Arten:
- Verbotszeichen: „ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“ (Nr. 3.3)
- Warnzeichen: „ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt“ (Nr. 3.4)
- Gebotszeichen: „ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt“ (Nr. 3.5)
- Rettungszeichen: „ein Sicherheitszeichen, das den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet“ (Nr. 3.6)
- Brandschutzzeichen: „ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet“ (Nr. 3.7)
Dazu kommt das Zusatzzeichen (Nr. 3.8): ein Zeichen, das zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet wird und zusätzliche Hinweise liefert, zum Beispiel ein Richtungspfeil oder ein Text.
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Welche Form und Farbe hat welches Sicherheitszeichen?
Tabelle 1 der ASR A1.3 ordnet jeder Aussage eine geometrische Form und eine Sicherheitsfarbe zu. In Worten:
- Verbotszeichen: Form Kreis mit Diagonalbalken. Sicherheitsfarbe Rot, Kontrastfarbe Weiß, Symbol schwarz. Beispiele: Rauchen verboten, Kein Trinkwasser, Berühren verboten.
- Gebotszeichen: Form Kreis. Sicherheitsfarbe Blau, Kontrastfarbe Weiß, Symbol weiß. Beispiele: Augenschutz benutzen, Schutzkleidung benutzen, Hände waschen.
- Warnzeichen: Form gleichseitiges Dreieck mit gerundeten Ecken. Sicherheitsfarbe Gelb, Kontrastfarbe Schwarz, Symbol schwarz. Beispiele: Warnung vor heißer Oberfläche, Warnung vor Biogefährdung, Warnung vor elektrischer Spannung.
- Rettungszeichen: Form Quadrat. Sicherheitsfarbe Grün, Kontrastfarbe Weiß, Symbol weiß. In der Tabelle steht dafür die Bedeutung „Gefahrlosigkeit“. Beispiele: Erste Hilfe, Notausgang, Sammelstelle.
- Brandschutzzeichen: Form Quadrat. Sicherheitsfarbe Rot, Kontrastfarbe Weiß, Symbol weiß. Beispiele: Brandmeldetelefon, Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung, Feuerlöscher.
Die Farben müssen den Vorgaben der ISO 3864-4 entsprechen, so die Fußnote der Tabelle.
Merkhilfe: Rund bedeutet, es geht um Ihr Verhalten (Verbot rot mit Balken, Gebot blau). Dreieckig und gelb ist die Warnung. Quadratisch ist alles zum Retten und Löschen: Grün heißt „in Sicherheit“ (Rettung), Rot heißt „Feuer“ (Brandschutz). Prüfungsfalle: Verbot und Brandschutz sind beide rot, aber nur das Verbot ist rund mit Balken; das Brandschutzzeichen ist ein rotes Quadrat.
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Welche Sicherheitszeichen stehen in Anhang 1 der ASR A1.3?
Anhang 1 der ASR A1.3 führt die zulässigen Zeichen mit ihren Aussagen auf (nach DIN EN ISO 7010, Ausgabe Juli 2020, und DIN 4844-2, Ausgabe November 2021). Eine Auswahl, die für Wachpersonen praktisch ist:
- Verbot: Rauchen verboten; Keine offene Flamme, Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten; Zutritt für Unbefugte verboten; Berühren verboten; Mit Wasser löschen verboten; Aufzug im Brandfall nicht benutzen; Eingeschaltete Mobiltelefone verboten; Abstellen oder Lagern verboten; Betreten der Fläche verboten.
- Warnung: Warnung vor elektrischer Spannung; vor heißer Oberfläche; vor Rutschgefahr; vor Absturzgefahr; vor feuergefährlichen Stoffen; vor explosionsgefährlichen Stoffen; vor giftigen Stoffen; vor Flurförderzeugen; vor Hindernissen am Boden.
- Gebot: Gehörschutz benutzen; Augenschutz benutzen; Fußschutz benutzen; Handschutz benutzen; Kopfschutz benutzen; Atemschutz benutzen; Warnweste benutzen; Schutzkleidung benutzen.
- Rettung: Notausgang; Erste Hilfe; Notruftelefon; Sammelstelle; Arzt; Automatisierter Externer Defibrillator (AED); Augenspüleinrichtung; Notdusche; Krankentrage.
- Brandschutz: Feuerlöscher; Löschschlauch; Feuerleiter; Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung; Brandmelder; Brandmeldetelefon.
Drei Sonderfälle merken Sie sich: Das allgemeine Verbotszeichen, das allgemeine Warnzeichen und das allgemeine Gebotszeichen dürfen nur zusammen mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das das Verbot, die Gefahr oder das Gebot konkretisiert. Und das Rettungszeichen Notausgang darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil) verwendet werden.
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Wann gelten Zusatzzeichen und Richtungspfeile?
Nach Nr. 5.1 der ASR A1.3 müssen Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen den Gestaltungsgrundsätzen der Tabellen 1 und 2 entsprechen. Für die in Anhang 1 festgelegten Sicherheitsaussagen dürfen nur die entsprechend zugeordneten Sicherheitszeichen verwendet werden. Zusatzzeichen dienen der Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Aussage. Ein Zusatzzeichen ist nach Tabelle 2 ein Rechteck für Zusatzinformationen (Hintergrund Weiß mit Schwarz als Kontrastfarbe, alternativ in der Farbe des Sicherheitszeichens).
Richtungspfeile als Zusatzzeichen gibt es für Brandschutzzeichen (Abb. 1) und für Rettungszeichen sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (Abb. 2). Praktisch: Ein Notausgangsschild ohne Pfeil ist unvollständig, weil dieses Rettungszeichen nur mit Richtungspfeil verwendet werden darf.
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Wie müssen Sicherheitszeichen angebracht werden?
Nr. 5.1 der ASR A1.3 enthält die wichtigsten Anforderungen an die Anbringung:
- Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen, in geeigneter Höhe und bei ausreichender Beleuchtung.
- Verbots-, Warn- und Gebotszeichen müssen sichtbar am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse.
- In lang gestreckten Räumen (zum Beispiel Fluren) sollen Rettungs- und Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein.
- Eine Anhäufung von Sicherheitszeichen ist zu vermeiden. Ist ein Sicherheitszeichen nicht mehr notwendig, ist es zu entfernen.
- Ohne Sicherheitsbeleuchtung muss die Erkennbarkeit der Rettungs- und Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen durch langnachleuchtende Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für die Zeit der Flucht in einen gesicherten Bereich erhalten bleiben.
- Die Größe richtet sich nach der Erkennungsweite, dem größtmöglichen Abstand, bei dem ein Sicherheitszeichen noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist.
Für Ihre Kontrollgänge bedeutet das: Prüfen Sie, ob Zeichen sichtbar, unbeschädigt und nicht zugestellt sind. Meldungen über Mängel gehören zu Ihren Pflichten, siehe DGUV Vorschrift 1.
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Wie werden Hindernisse, Gefahrstellen und Fahrwege markiert?
Neben den Zeichen kennt die ASR A1.3 Sicherheitsmarkierungen (Nr. 5.2):
ASR A1.3, Nr. 5.2 Abs. 1
Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen ist durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen (siehe Abb. 3). Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1.
- Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden, zum Beispiel Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens oder Stürzens bestehen.
- Rot-weiße Streifen sind vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden, zum Beispiel Baugruben.
- An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung sind die Streifen gegensinnig geneigt anzubringen.
Fahrwege (Nr. 5.3) werden farbig, deutlich erkennbar und durchgehend begrenzt. Bodenmarkierungen können zum Beispiel durch mindestens 5 cm breite Streifen in einer gut sichtbaren Farbe, vorzugsweise Weiß oder Gelb, mit ausreichendem Kontrast zur Bodenfläche ausgeführt werden.
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Welche weiteren Kennzeichnungen gibt es? Leuchtzeichen, Schallzeichen, Worte, Handzeichen
Die Regel kennt neben Schildern weitere Mittel der Sicherheitskennzeichnung:
- Leuchtzeichen (Nr. 5.4) müssen deutlich erkennbar sein und dürfen nur bei zu kennzeichnenden Gefahren oder Hinweiserfordernissen in Betrieb sein. Warnende Leuchtzeichen dürfen nur dann blinken, wenn eine unmittelbare Gefahr droht.
- Schallzeichen (Nr. 5.5) müssen deutlich wahrnehmbar sein, ihre Bedeutung muss betrieblich festgelegt und eindeutig sein. Ein betriebliches Notsignal muss sich von anderen betrieblichen Schallzeichen und vom öffentlichen Alarm unverwechselbar unterscheiden und soll kontinuierlich sein.
- Verbale Kommunikation (Nr. 5.6) muss „kurz, eindeutig und verständlich“ sein, wenn nötig mit Lautsprecher oder Megaphon.
- Handzeichen (Nr. 5.7) müssen eindeutig, leicht durchführbar und erkennbar sein. Einweiser müssen Erkennungszeichen, vorzugsweise in gelber Ausführung, tragen, zum Beispiel Westen oder Armbinden.
Außerdem regelt die ASR A1.3 die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen und die Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen. Diese Themen sind für die Sachkundeprüfung nachrangig, die Zeichenarten und ihre Form und Farbe stehen im Vordergrund.
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Typische Prüfungsfallen bei Sicherheitszeichen
- Form und Farbe getrennt lernen: Verbot = roter Kreis mit Diagonalbalken, Gebot = blauer Kreis, Warnung = gelbes Dreieck, Rettung = grünes Quadrat, Brandschutz = rotes Quadrat.
- Verbot oder Gebot: Ein Verbotszeichen untersagt ein Verhalten, ein Gebotszeichen schreibt eines vor. Das Symbol allein (zum Beispiel ein Helm) verrät es nicht, entscheidend sind Form und Farbe.
- Rettung oder Brandschutz: Beide sind Quadrate. Grün = Flucht und Erste Hilfe. Rot = Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
- Allgemeine Zeichen (allgemeines Verbot, Warnung, Gebot) nur mit Zusatzzeichen.
- Gelb-schwarz oder rot-weiß: Gelb-schwarze Streifen für ständige, rot-weiße für zeitlich begrenzte Hindernisse. Beide im Winkel von etwa 45°, Breitenverhältnis 1:1.
- Weniger ist mehr: Eine Anhäufung von Schildern ist zu vermeiden; nicht mehr nötige Zeichen werden entfernt.
- Mehrfachantworten: Prüfen Sie jede Aussage einzeln.
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Quellen und Stand
Quelle: ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de, Regelwerk, ASR A1.3). Die Seite der BAuA war beim automatisierten Abruf am 18.10.2026 nicht erreichbar (Zugriffsschutz). Wir haben den Regeltext deshalb in der Wiedergabe auf dem Vorschriftenportal der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/asr_a1_3) geprüft: Nr. 3 Begriffsbestimmungen, Nr. 5 Kennzeichnung mit Tabellen 1 und 2, Anhang 1 Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen. Maßgeblich ist die Veröffentlichung der BAuA in ihrer aktuellen Fassung.
Stand / geprüft am 18.10.2026. Die Beschreibungen der Zeichen in Worten sind Erläuterungen; die genaue grafische Gestaltung entnehmen Sie der Regel und der DIN EN ISO 7010.
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Häufige Fragen
Welche Farbe und Form hat ein Verbotszeichen?
Nach Tabelle 1 der ASR A1.3 ist ein Verbotszeichen ein Kreis mit Diagonalbalken in der Sicherheitsfarbe Rot, mit weißer Kontrastfarbe und schwarzem Symbol. Beispiel: Rauchen verboten.
Woran erkenne ich ein Gebotszeichen?
Ein Gebotszeichen ist ein blauer Kreis mit weißem Symbol. Es schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, zum Beispiel Augenschutz benutzen oder Schutzkleidung benutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Rettungszeichen und Brandschutzzeichen?
Beide sind Quadrate mit weißem Symbol. Das Rettungszeichen ist grün und kennzeichnet Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Das Brandschutzzeichen ist rot und kennzeichnet Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen, zum Beispiel einen Feuerlöscher.
Wofür werden gelb-schwarze und rot-weiße Streifen verwendet?
Zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen. Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige, rot-weiße Streifen für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen vorgesehen, zum Beispiel Baugruben. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° im Breitenverhältnis 1:1 anzuordnen.
Muss ich die Bilder der Sicherheitszeichen auswendig kennen?
Wichtig sind Form, Farbe und Bedeutung der fünf Zeichenarten sowie die Beispiele aus Anhang 1 der ASR A1.3. Üben Sie die Zuordnung mit den Fragen oben auf dieser Seite.
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